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Zentrale Anlaufstelle(OSS)

Eine EU-Mehrwertsteuervereinfachungsregelung, die es Unternehmen ermöglicht, die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in allen EU-Ländern mit einer einzigen vierteljährlichen Erklärung in ihrem Heimatland zu melden und abzuführen.

Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?

Der One-Stop-Shop (OSS) ist eine EU-weite Regelung zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer, die im Juli 2021 als Teil des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel eingeführt wird. Sie ermöglicht es Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen, sich einmal in ihrem Heimatland für die Mehrwertsteuer zu registrieren und eine einzige vierteljährliche Erklärung für alle B2C-Verkäufe in der EU abzugeben.

Vor dem OSS mussten sich Unternehmen, die die Schwellenwerte für Fernverkäufe in einem EU-Land überschritten, in diesem Land für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, lokale Steuererklärungen abgeben und die Mehrwertsteuer an mehrere Steuerbehörden abführen. Mit dem OSS reichen Unternehmen eine einzige vierteljährliche Erklärung ein, in der sie alle B2C-Verkäufe in der EU angeben, und ihre heimische Steuerbehörde führt die Mehrwertsteuer an die entsprechenden Länder ab.

Es gibt drei OSS-Regelungen: die Unionsregelung (für EU-Unternehmen, die an EU-Verbraucher verkaufen), die Nicht-Unionsregelung (für Nicht-EU-Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen) und den Import One-Stop-Shop (IOSS) für Waren im Wert von weniger als 150 €, die von außerhalb der EU eingeführt werden.

Der Schwellenwert für die OSS liegt bei 10.000 € pro Jahr für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in der EU. Unterhalb dieser Schwelle können Unternehmen den Mehrwertsteuersatz ihres Heimatlandes berechnen. Oberhalb dieser Schwelle müssen sie den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes berechnen. Die OSS-Registrierung ist freiwillig, wird aber für Unternehmen, die in der gesamten EU verkaufen, dringend empfohlen.

Die wichtigsten OSS-Vorteile

  • Einheitliche MwSt-Registrierung für alle B2C-Verkäufe in der EU
  • Eine vierteljährliche Meldung anstelle von mehreren Ländermeldungen
  • 10.000 € Schwellenwert vor Anwendung der Mehrwertsteuer im Bestimmungsland
  • Gilt für Waren, Dienstleistungen und digitale Produkte
  • Zahlung an eine Steuerbehörde, die an andere weitergegeben wird
  • Verfügbar für EU- und Nicht-EU-Unternehmen (unterschiedliche Systeme)
OSS in Aktion

OSS in Aktion

Wie der One-Stop-Shop in der Praxis funktioniert.

Vertrieb digitaler Produkte

Ein niederländischer Anbieter von Kursen verkauft an Verbraucher in 15 EU-Ländern. Anstelle von 15 Mehrwertsteuerregistrierungen verwendet er OSS mit einer vierteljährlichen niederländischen Erklärung für alle Verkäufe.

Unter dem Schwellenwert

Ein niederländisches Geschäft hat einen jährlichen B2C-Umsatz von 8.000 € in der EU. Er kann 21 % niederländische BTW auf alle Verkäufe erheben. Bei einem Umsatz von mehr als 10.000 € gelten die Sätze des Bestimmungslandes.

E-Commerce-Geschäft

Ein Online-Händler versendet Produkte an französische Verbraucher. Er stellt 20 % französische Mehrwertsteuer in Rechnung und meldet sie in seiner niederländischen OSS-Meldung.

Abonnement-Service

Ein niederländisches SaaS-Unternehmen hat B2C-Abonnenten in der gesamten EU. OSS ermöglicht es ihnen, die korrekte Mehrwertsteuer pro Land zu berechnen und in den Niederlanden auszuweisen.

Gemischt B2B und B2C

Ein Unternehmen hat sowohl B2B- (Reverse Charge) als auch B2C-Kunden (OSS). B2B nutzt Reverse Charge, B2C nutzt OSS - unterschiedliche Systeme für unterschiedliche Kundentypen.

Vierteljährliche Berichterstattung

Jedes Quartal reicht das Unternehmen eine OSS-Erklärung ein, in der die Umsätze pro EU-Land aufgeführt sind und die Mehrwertsteuer zum jeweiligen Satz des Landes erhoben wird.

PayRequest

OSS-Unterstützung mit PayRequest

PayRequest unterstützt Unternehmen, die an Verbraucher in der EU verkaufen, indem es automatisch die korrekten Mehrwertsteuersätze des Bestimmungslandes anwendet und detaillierte Berichte liefert.

Bestimmungsland Mehrwertsteuer

Bei B2C-Verkäufen in andere EU-Länder kann PayRequest den korrekten lokalen Mehrwertsteuersatz auf Basis des Kundenstandorts anwenden.

Datenbank der Mehrwertsteuersätze

Integrierte Kenntnisse der Mehrwertsteuersätze für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, die automatisch aktualisiert werden, wenn sich die Sätze ändern.

Erkennung des Kundenstandorts

Bestimmen Sie den Standort des Kunden für die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuer anhand der Rechnungsadresse und des Landes der Zahlungsmethode.

Detaillierte Berichterstattung

Exportieren Sie Verkaufsdaten nach Ländern, um die Erstellung von OSS-Erklärungen zu erleichtern, und zeigen Sie die Einnahmen und die Mehrwertsteuer pro EU-Mitgliedstaat an.

EU-Verkäufe vereinfacht

Verkauf an Verbraucher in der gesamten EU

Wenden Sie automatisch die korrekten Mehrwertsteuersätze an und vereinfachen Sie die Einhaltung der EU-B2C-Verkaufsvorschriften mit PayRequest.