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Innergemeinschaftliche Lieferung(ICS / ICL)

Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen aus einem EU-Mitgliedstaat an ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, für die in der Regel 0 % MwSt. mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung (ICS), im Niederländischen als "Intracommunautaire levering" (ICL) bekannt, bezieht sich auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat an ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für diese Umsätze gilt bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ein Mehrwertsteuersatz von 0 %, wobei der Käufer die Mehrwertsteuer im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft abrechnet.

Bei Waren liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn Produkte im Rahmen eines B2B-Geschäfts physisch von einem EU-Land in ein anderes befördert werden. Der Verkäufer muss nachweisen können, dass die Waren sein Land verlassen haben (durch Transportdokumente) und dass der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat (überprüft über das MIAS).

Bei Dienstleistungen hängen die Regeln von der Art der Dienstleistung ab. Die meisten B2B-Dienstleistungen folgen den Regeln des "Ortes der Dienstleistung", wonach die Dienstleistung als dort erbracht gilt, wo der Kunde ansässig ist. Das bedeutet, dass ein niederländischer Dienstleister, der an ein deutsches Unternehmen verkauft, seine Dienstleistung in Deutschland erbringt, und zwar zu 0 % niederländischer Mehrwertsteuer mit Reverse Charge.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist eine ordnungsgemäße Dokumentation von entscheidender Bedeutung. Die Rechnungen müssen die Mehrwertsteuernummern beider Parteien enthalten, deutlich darauf hinweisen, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt, und den entsprechenden rechtlichen Hinweis enthalten (z. B. "Artikel 138 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie" für Waren oder "Artikel 44" für Dienstleistungen). Die Verkäufer müssen diese Umsätze auch auf den EU-Verkaufslisten (EU-ICT opgave auf Niederländisch) melden.

ICS-Anforderungen

  • Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen sein
  • Die MwSt.-Nummer des Käufers muss in der MIAS-Datenbank gültig sein.
  • Die Waren müssen das Land des Verkäufers physisch verlassen (bei Waren)
  • Die Rechnung muss 0 % MwSt. mit Vermerk über die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ausweisen.
  • Beide Mehrwertsteuernummern müssen auf der Rechnung erscheinen
  • In der EG-Verkaufsliste (ICL-Liste) gemeldete Transaktion
Beispiele für innergemeinschaftliche Lieferungen

Beispiele für innergemeinschaftliche Lieferungen

Gemeinsame Szenarien für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der EU.

Produktexport nach Deutschland

Ein niederländischer Hersteller verkauft Maschinen an eine deutsche Fabrik. Die Produkte werden zu 0% BTW nach Deutschland geliefert. Der deutsche Käufer meldet in seiner deutschen Steuererklärung 19 % Mehrwertsteuer.

Beratungsdienste

Ein niederländischer Berater erbringt Dienstleistungen für ein französisches Unternehmen. Die Rechnung weist 0% BTW mit "ICV - Art. 44 MwSt-Richtlinie'. Der französische Kunde wickelt die französische Mehrwertsteuer ab.

Großhandelsvertrieb

Ein niederländischer Großhändler liefert Produkte an Einzelhändler in Belgien, Deutschland und Österreich. Jede Lieferung zu 0 % MwSt., monatlich in der EG-Verkaufsliste aufgeführt.

Software-Entwicklung

Eine niederländische Agentur entwickelt maßgeschneiderte Software für ein italienisches Unternehmen. B2B-Dienstleistung zu 0 % MwSt., Verlagerung der Steuerschuldnerschaft, italienischer Kunde führt die italienische MwSt. ab.

Transport-Dokumentation

Für Waren bewahrt der niederländische Verkäufer die CMR-Transportdokumente auf, die belegen, dass die Produkte die Niederlande verlassen haben, ein wesentlicher Nachweis für die Beantragung von 0 % Mehrwertsteuer.

EC Sales List Reporting

Jeden Monat/jedes Quartal legt das niederländische Unternehmen eine EU-ICT-Opgave vor, in der alle innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Kundennummer und Betrag aufgeführt sind.

PayRequest

Innergemeinschaftliche Lieferungen mit PayRequest

PayRequest wickelt automatisch ICS-Transaktionen für EU-B2B-Verkäufe ab und gewährleistet so eine konforme Rechnungsstellung und ordnungsgemäße Dokumentation.

Automatisch 0% Mehrwertsteuer

Bei Verkäufen an mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in der EU wendet PayRequest automatisch 0 % Mehrwertsteuer mit Vermerk der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft an.

VAT-Validierung

Die EU-Mehrwertsteuernummern der Kunden werden über das MIAS validiert, um zu bestätigen, dass sie für eine innergemeinschaftliche Lieferung in Frage kommen.

Konforme Dokumentation

Die Rechnungen enthalten alle erforderlichen Angaben: beide Mehrwertsteuernummern, den Vermerk über die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die entsprechenden rechtlichen Hinweise.

Unterstützung bei der Berichterstattung

Exportieren Sie ICS-Transaktionsdaten für die Berichterstattung über die EG-Verkaufsliste (ICL), gruppiert nach Kundenland und Umsatzsteuernummer.

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